Für die Betreuung erhalten die ehrenamtlichen Helfer eine Aufwandsentschädigung von 10 € pro Stunde.
Diese Kosten werden als Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI bis zu 131 € pro Monat von den Pflegekassen übernommen.
Für weitere Informationen können Sie auch gerne unsere Demenz-Beratungsstunden in Anspruch nehmen.